Kabinett verlängert Teil-Lockdown - Lockerungen an Weihnachten

München (dpa/lby) - Nach der Bund-Länder-Vereinbarung vom
Mittwochabend hat das bayerische Kabinett die Verlängerung des
Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den
Freistaat beschlossen. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art
sowie die Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20.
Dezember geschlossen bleiben, wie aus der Mitteilung der
Staatskanzlei vom Donnerstag hervorgeht. Veranstaltungen bleiben
untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten.

Hinzu kommt: In Bayern müssen auch Bibliotheken und Archive
(ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso
Volkshochschulen. Für den Handel gibt es zusätzliche Auflagen, was
die maximale Kundenzahl angeht.

Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der
Bund-Länder-Vereinbarung: «Private Zusammenkünfte» werden auf den
eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall
auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Bislang
gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei Haushalte mit maximal zehn
Personen, aber inklusive Kinder.

Dafür aber sollen Familien und enge Freunde wenigstens zusammen
Weihnachten feiern können. Vom 23. Dezember an bis «längstens» 1.
Januar sollen Treffen «im engsten Familien- und Freundeskreis»
möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14
Jahre ausgenommen.