Kabinett beschließt Quarantänepflicht für Tagestouristen ins Ausland

Klassenteilungen ab Klasse acht in Corona-Hotspots - und eine
Quarantänepflicht für Tagestouristen ins Ausland: Bayern setzt die
Bund-Länder-Beschlüsse im Kampf gegen Corona um - und ergänzt noch.

München (dpa/lby) - Wintersportler und andere Tagestouristen, die
auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, sollen in
Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne müssen. Eine
Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei
Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule,
Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen
Bedarfs. Das hat das bayerische Kabinett am Donnerstag in München
beschlossen. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife also
künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus

Söder (CSU).

Ansonsten setzte das Kabinett am Donnerstag die gemeinsamen
Bund-Länder-Beschlüsse vom Mittwochabend um, inklusive einiger
kleinerer Nachschärfungen und Ergänzungen. In bayerischen Landkreisen
und kreisfreien Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200
müssen Schulklassen ab Klassenstufe acht demnach künftig in der Regel
geteilt werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Es soll dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden.
Ausnahmen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Grundschulen und
Kitas bleiben offen, auch bis zur siebten Klasse ändert sich nichts.

Zudem müssen in diesen besonderen Hotspot-Regionen Musik- und
Fahrschulen schließen, und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf
bestimmten öffentlichen Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte
müssen schließen, ausgenommen der Lebensmittelverkauf. Laut Söders
liegen derzeit 27 Kreise und kreisfreie Städte über dem 200er-Wert.

In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 - also
von mehr als 300 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den
vergangenen sieben Tagen - sollen die Behörden vor Ort laut
Kabinettsbeschluss noch weitere strikte Auflagen und Beschränkungen
erlassen können, darunter Ausgangsbeschränkungen und weitere
Einschränkungen an Schulen.

Grundsätzlich beschloss das Kabinett die Verlängerung des
Teil-Lockdowns und der strengen Kontaktbeschränkungen für den
Freistaat. Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die
Gastronomie müssen demnach zunächst bis mindestens 20. Dezember
geschlossen bleiben. Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische
Übernachtungsangebote verboten. Hinzu kommt: In Bayern müssen auch
Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken)
schließen, ebenso Volkshochschulen. Für den Handel gibt es
zusätzliche Auflagen, was die maximale Kundenzahl angeht.

Für private Kontakte gilt künftig dieselbe Regel wie in der
Bund-Länder-Vereinbarung vom Mittwochabend: «Private Zusammenkünfte
»
werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch
in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre
ausgenommen. Bislang gilt in Bayern eine Beschränkung auf zwei
Haushalte mit maximal zehn Personen, aber inklusive Kinder.

Dafür aber sollen Familien und enge Freunde zusammen Weihnachten
feiern können. Vom 23. Dezember an bis «längstens» 1. Januar sollen

Treffen «im engsten Familien- und Freundeskreis» möglich sein, bis
maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Den derzeit geltenden Teil-Lockdown bezeichnete Söder als Teilerfolg.
Er verwies auf die schweren Folgen der derzeit hohen Infektionszahlen
in der Corona-Pandemie. «Die Krankenhäuser laufen voll», sagte Söde
r,
erste Kliniken sendeten Notsignale. Wenn sich die Zahl von derzeit 83
Todesfällen pro Tag bis Weihnachten fortsetze, würden bis dahin
allein in Bayern 2500 Menschen sterben. «Das ist ein schweres
Schicksal für die Menschen», sagte der CSU-Chef. Mit Blick auf die
Situation im Gesundheitswesen fügte er hinzu: «Wir erleben eine sehr
starke Belastung, obwohl wir mehr Intensivbetten haben.»