Die neuen Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Kiel/Berlin (dpa/lno) - Schleswig-Holstein trägt die Beschlüsse des
Corona-Gipfels von Bund und Ländern weitgehend mit - allerdings mit
einigen Ausnahmen. Damit die neuen Regelungen in Kraft treten können,
muss die Landesregierung noch eine neue Landesverordnung beschließen
und veröffentlichen. Die bisherige Verordnung zur Bekämpfung des
Coronavirus läuft am 29. November um 24.00 Uhr aus.

Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte am Mittwochabend
folgende Sonderregelungen für Schleswig-Holstein im Dezember an:

LOCKERUNGEN: Nagel- und Kosmetik- sowie Massagestudios sollen ab
kommendem Montag (30. November) in Schleswig-Holstein wieder öffnen
können. Das gilt auch für Tierparks, Zoos und Wildgehege. Der
Corona-Gipfel hat solche Öffnungen nicht beschlossen.

GESCHÄFTE: Schleswig-Holstein bleibt dabei, dass sich in Läden pro 10

Quadratmeter ein Kunde aufhalten darf. Der Bund-Länder-Beschluss
sieht dagegen vor, die Fläche in großen Geschäften pro Kunde auf 20
Quadratmeter auszuweiten.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN - LANDESREGELUNG: Schleswig-Holstein hält an
seiner bisherigen Zehn-Personen-Regel auch im ganzen Dezember
einschließlich Weihnachten und Neujahr fest. Das bedeutet: Es dürfen
sich maximal zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen.
Privat dürfen sich zehn Personen treffen. Die Zahl der Hausstände ist
hier nicht festgelegt. Empfohlen werden zehn Personen aus zwei
Hausständen.

ZUM VERGLEICH DIE BUND-LÄNDER-REGELUNG: Privat dürfen sich im
Dezember maximal fünf Freunde, Verwandte und Bekannte aus zwei
Haushalten treffen; hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre. Allerdings gilt
von Weihnachten bis Neujahr (23. Dezember bis 1. Januar) befristet
eine Lockerung dieser Kontaktbeschränkung: Im engsten Familien- und
Freundeskreis dürfen dann maximal zehn Menschen feiern plus eine
unbegrenzte Zahl an Kindern bis 14 Jahre.

SCHULEN: Die Ferien enden am 6. Januar, das ist ein Mittwoch. An den
beiden Folgetagen (7./8. Januar) wird es nach Angaben von Ministerin
Karin Prien vom Donnerstag an Präsenzunterricht an den meisten
Schulen nicht geben, sondern zwei Distanz-Lernübungstage. Formal
werden die Ferien also nicht verlängert. Der bundesweit vorgezogene
Beginn der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember hat keine
praktischen Folgen für Schleswig-Holstein, denn letzter
Unterrichtstag im Norden ist der 18. Dezember, ein Freitag.

Auch die von Bund und Ländern beschlossene Ausweitung der
Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den
regionalen Corona-Zahlen, hat für Schleswig-Holstein keine Folgen,
denn im Norden gelten bereits schärfere Regeln. Schüler müssen im
Unterricht bereits ab der 1. Klasse einen Mund-Nasenschutz tragen,
sofern in der Region mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in den vergangenen sieben Tagen festgestellt wurden. Neu
ist, dass Lehrer im Unterricht und im Klassenzimmer Masken tragen
müssen und Visiere nur in Ausnahmefällen erlaubt sind.

GASTRONOMIE UND HOTELS: Hoteliers und Gastronomen müssen sich nach
den Worten Günthers darauf einstellen, «dass sie auch noch über den
Jahreswechsel hinaus geschlossen bleiben». Bei den Hotels sehe er
«gar keine Möglichkeit», dass es anders komme. Der bundesweite
Teil-Lockdown bis 20. Dezember sieht bei Hotels und Gastronomie
ebenfalls keine Öffnungen vor.