Verlängerung des Teil-Lockdowns: Das ist der Stand in MV

Die bisherigen Maßnahmen zur Eingrenzung der Corona-Pandemie sind für
viele Bereiche der Gesellschaft hart, doch sie haben nicht ganz
gereicht. Darum wird es bis kurz vor Weihnachten weiter
Beschränkungen geben.

Schwerin (dpa/mv) - Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf die
Verlängerung des Teil-Lockdowns verständigt. Zahlreiche
Einschränkungen - etwa Schließungen von Kneipen, Restaurants, Kultur-
und Freizeiteinrichtungen - bleiben bis zum 20. Dezember bestehen.
Schulen und Kitas sollen offen bleiben. Eine Übersicht zu den
Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind
künftig auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall
auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre sind
ausgenommen. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar werden dann laut
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über Weihnachten und den
Jahreswechsel mehr Kontakte erlaubt. Treffen von Freunden und
Familien bis maximal zehn Personen seien dann unabhängig von den
Hausständen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind auch hier ausgenommen.

FREIZEIT UND SPORT

Im November sind die Außenbereiche von Tierparks und Zoos geöffnet im
Teil-Lockdown. Dies soll weiterhin gelten, wie auch eine
grundsätzliche Ausnahme für den Trainingsbetrieb im Kinder- und
Jugendsport. Die Entscheidungen zum Sport werden jedoch in den
Landkreisen und kreisfreien Städten getroffen, es kann also
unterschiedliche Vorgehensweisen im Bundesland geben.

EINZELHANDEL

Schwesig kündigte am Mittwochabend an, die Einschränkungen im
Einzelhandel nicht mitmachen zu wollen. Grundsätzlich ist der
Bund-Länder-Einigung zufolge vorgesehen, dass in Geschäften mit einer
Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sich höchstens eine
Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten soll. Bei
Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann

höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

Ob Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bei der neu beschlossenen
Maskenpflicht vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen
abweicht, war zunächst noch unklar.

SCHULEN UND KITAS

Diese sollen weiterhin offen bleiben. Die Weihnachtsferien sollen wie
geplant am 19. Dezember starten.

SO GEHT ES WEITER

Am Samstag ist ein Corona-Gipfel in Schwerin geplant. Dort sollen die
Beschlüsse in die Corona-Landesverordnung eingearbeitet werden, die
dann zum 1. Dezember in Kraft treten soll.