Sachsen legt Corona-Regeln für das Land fest

Stundenlang diskutierten die Länderchefs mit der Bundeskanzlerin über
strengere Corona-Maßnahmen. Wie genau die für Sachsen aussehen,
entscheidet das Kabinett bis Freitag in einer neuen Verordnung.

Dresden (dpa/sn) - Nach Beratungen von Bund und Ländern muss Sachsen
nun die neuen Corona-Regeln für den Freistaat festzurren. Zunächst
kommt dazu am Donnerstag im Landtag der Schul- und Sozialausschuss zu
einer Sondersitzung zusammen, um über den Entwurf der Landesregierung
zu diskutieren. Am Freitag will das Kabinett dann die neuen Regeln
zur Eindämmung der Pandemie beschließen. «Alles mit dem Ziel, das
Infektionsgeschehen zu reduzieren», sagte Ministerpräsident Michael
Kretschmer (CDU). Er hatte zuvor die Sachsen aufgerufen, bis
Weihnachten sämtliche Kontakte konsequent einzuschränken. Zugleich
stellte er dann Lockerung über die Feiertage in Aussicht.

Nach stundenlangen Verhandlungen haben sich Bund und Länder in einem
gemeinsamen Beschlusspapier unter anderem darauf verständigt, den
Teil-Lockdown zu verlängern: Freizeit- und Kultureinrichtungen und
die Gastronomie bleiben dicht, zunächst bis 20. Dezember. Die
Kontakte werden vom 1. Dezember an auf den eigenen und einen weiteren
Haushalt begrenzt, jedoch auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14
Jahre ausgenommen. Über Weihnachten bis Anfang Januar sollen die
Beschränkungen jedoch gelockert werden.

Wie genau die Regelungen für das Land aussehen, wird dann am Freitag
entschieden. Der Entwurf der Landesregierung sieht etwa schärfere
Corona-Beschränkungen vor, wenn über einen gewissen Zeitraum der
Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner
überschritten wird. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören ein
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, strikte Kontaktbeschränkungen

und eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Demonstrationen auf
höchstens 200.

Anders als bei den vorherigen Corona-Schutzverordnungen wird dieses
Mal das sächsische Parlament aber stärker als bisher einbezogen.
Fachausschüsse, Verbände und kommunale Spitzenvertreter bekommen den
Entwurf für die neue Corona-Schutzverordnung vorher zu sehen und
können ihre Anmerkungen einbringen. Der Linksfraktion geht das
allerdings nicht weit genug - sie fordert eine gesetzliche Grundlage
für eine Beteiligung des Landtags im Pandemiefall.