Teil-Lockdown wird verlängert - Keine Partys bis Januar

Mit noch strengeren Kontaktbeschränkungen und einem verlängerten
Teil-Lockdown sollen die Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz
deutlich sinken. Lockerungen gibt es an Weihnachten und Silvester.

Mainz (dpa/lrs) - Die Menschen in Rheinland-Pfalz müssen sich auf
eine Verlängerung des Teil-Lockdowns und noch striktere
Kontaktbeschränkungen einstellen. Restaurants, Sportstätten sowie
Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben bis zum 20. Dezember
geschlossen. Bund und Länder gingen davon aus, dass etwa bei
Gastronomie und Hotels bis Anfang Januar «umfassende Beschränkungen»

erforderlich seien, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach
einer gemeinsamen Schalte mit den Länder-Chefs und Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) am Mittwochabend in Mainz.

«Die Trendwende ist mit den Maßnahmen leider noch nicht gelungen»,
sagte Dreyer über den Teil-Lockdown. Es sei entscheidend, im
Regelfall wieder in die Nähe von 50 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner in den vergangenen sieben Tagen zu kommen. 40 Prozent der
Kontakte seien zwar reduziert worden, das reiche aber noch nicht. Bis
Januar müsse gelten: «Keine Partys» und noch weniger Kontakte als
derzeit. Ein Überblick:

INFEKTIONEN: Deutschlandweit war die Zahl der gemeldeten
Corona-Todesfälle binnen 24 Stunden auf den Höchststand von 410
gestiegen. In Rheinland-Pfalz meldeten die Gesundheitsämter am
Mittwoch 878 neue Infektionen. Auch im Land nimmt die Zahl der
Menschen, die mit oder an Corona starben, weiter deutlich zu -
innerhalb eines Tages kletterte die Zahl der Todesfälle um 13 auf
465. Die Zahl der Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in den
zurückliegenden sieben Tagen, lag am Mittwoch landesweit bei 131,2
und damit trotz des Teil-Lockdowns nur geringfügig unter dem Wert der
Vorwoche (134,7).

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte sollen vom 1. Dezember
an weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt
werden, ab dann jedoch maximal auf fünf Menschen - bislang waren es
höchstens zehn Personen aus maximal zwei Haushalten.

WEIHNACHTEN: Vom 23. Dezember bis «längstens» 1. Januar sind laut
Staatskanzlei Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit
maximal zehn Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

SILVESTER: Auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen soll ein
Böllerverbot gelten. Es gehe darum, in der Corona-Pandemie größere
Gruppenbildungen zu vermeiden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke
würden verboten. Grundsätzlich werde empfohlen, zum Jahreswechsel
2020/2021 auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.

SCHULEN: Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse sollen ab
kommender Woche eine Maske im Unterricht tragen, wenn die
Corona-Infektionen regional besonders hoch sind. Dies solle
schulspezifisch in Abstimmung mit der Schulaufsicht umgesetzt werden,
sobald in einem Kreis oder einer Stadt in den vergangenen sieben
Tagen mehr als 200 Menschen auf 100 000 Einwohner angesteckt worden
seien, sagte Dreyer. Auch Wechselunterricht sei möglich. Zu diesen
Hotspots gehörten derzeit Schulen in den Städten Speyer und Mainz.
Schulen seien aber keine Infektionsherde.

SCHUTZ IN HEIMEN: Der Besuch von Menschen in Alten- und Pflegeheimen
soll von Dezember an auf eine beziehungsweise maximal zwei Personen
aus einem Hausstand pro Tag begrenzt werden. Besucher müssen eine
FFP2-Maske tragen. Alle Heimmitarbeiter werden wöchentlich getestet,
in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen zweimal pro Woche.

SKI- UND WEIHNACHTSFERIEN: «Es gilt der Grundsatz: Wir bleiben
zu Hause», sagte Dreyer. Auch an Skifahrer werde appelliert, zu Hause
zu bleiben. Die Bundesregierung werde sich auf europäischer Ebene für
eine Regelung für den Skitourismus einsetzen. Arbeitgeber würden
gebeten, großzügig zu prüfen, ob Homeoffice-Regelungen möglich seie
n.


KIRCHEN: Weihnachtsgottesdienste sollen «nicht einer
Großveranstaltung ähneln», sagte Dreyer. Sie stehe im Kontakt mit den

katholischen und evangelischen Kirchen, um einvernehmliche Lösungen
zu finden.

NOVEMBERHILFEN: Die Novemberhilfen für die von den Schließungen im
Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen können
beantragt werden. Sie werden zugleich bis Dezember verlängert, wie
Dreyer sagte. Schausteller und Marktkaufleute seien ausdrücklich
eingeschlossen. Für Wirtschaftsbereiche, die in den kommenden Monaten
erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs hinnehmen müssen,

werde der Bund die Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 verlängern
.
Dies betreffe vor allem die Kultur- und die Veranstaltungswirtschaft,
Soloselbstständige und die Reisebranche.

WIE GEHT ES WEITER? Die Ministerpräsidenten wollen bei ihrem nä
chsten
regulären Zusammentreffen in der nächsten Woche beraten, wie es im
Januar weiter gehen soll und einen Zeitplan festlegen. Spätestens im
Januar werde es mit den Impfen gegen Corona losgehen und es zudem
mehr Antigentests geben, sagte Dreyer. «Die Hoffnung ist, dass es
Richtung März Stück für Stück zur Normalität kommt.»