Schulen und Kitas bleiben offen - Schutzmaßnahmen leicht verschärft

Die Corona-Zahlen sind durch den Teil-Lockdown nicht wie erhofft
gesunken, sondern stagnieren auf hohem Niveau. Deswegen drehen Bund
und Länder jetzt auch noch einmal an der Maßnahmen-Schraube bei den
Schulen. Große Einschränkungen wird es aber nicht geben.

Berlin (dpa) - Schulen und Kitas in Deutschland sollen in der
Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. Darauf
haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die
Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz
verständigt. Gleichzeitig verabredeten sie Maßnahmen, um Ansteckungen
an Schulen einzudämmen. In der Summe bleiben diese aber eher
zurückhaltend.

So ist ein großflächiges Umschwenken auf sogenannten
Wechselunterricht in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen
nicht geplant. Merkel und die Länderchefs vereinbarten, dass über
solche Maßnahmen - bei denen etwa Klassen halbiert und abwechselnd zu
Hause und in der Schule unterrichtet werden - weiterhin vor Ort und
«schulspezifisch» entschieden werden soll. Nordrhein-Westfalens
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte nach den Gesprächen, dies
bedeute, dass es nicht um pauschale Maßnahmen für ganze Kreise oder
ganze Städte gehe.

Zum Einsatz kommen soll Wechselunterricht zudem nur bei Schülern ab
der 8. Klasse und wenn die Corona-Zahlen in einer Region extrem
steigen. Als Grenze wird eine Zahl von 200 Neuansteckungen pro 100
000 Einwohnern pro Woche genannt. Diese Zahl wird in den meisten
Landkreisen Deutschlands laut aktuellen Daten des Robert
Koch-Instituts momentan nicht überschritten. Der sogenannte
Hybridunterricht wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als
Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen bei starkem Infektionsgeschehen
genannt.

Bund und Länder betonen in ihrem gemeinsamen Beschluss: «Das
Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste
Bedeutung.» Mit Blick auf die Schulen wird betont, das Recht auf
Bildung könne am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz
gewährleistet werden.

Zusätzlich vereinbart wurde außerdem eine Maskenpflicht im Unterricht
ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen
Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier «deutlich
mehr» als 50 Neuinfektionen pro 100 00 Einwohner genannt. Allerdings
gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im
Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an
Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab
es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und
Mecklenburg-Vorpommern.

Um die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die
Ansteckungsgefahr im Familienkreis zu verringern sollen auch die
Weihnachtsferien in fast ganz Deutschland gleichzeitig am 19.
Dezember beginnen, dem Samstag vor Heiligabend. In mehreren Ländern,
die das in den vergangenen Tagen bereits angekündigt hatten, werden
die Ferien damit vorgezogen. Bremen und Thüringen behalten sich als
einzige laut dem Beschluss vom Mittwoch vor, «eine länderindividuelle
Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns» zu treffen.

Bei Corona-Fällen an Schulen soll zudem künftig einheitlich
vorgegangen werden. Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben,
sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse
- sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am

Wochenende zählen mit. Nach fünf Tagen soll es einen Schnelltest
geben. Ist der negativ, dürfen die Schüler wieder in die Schule. Wer
positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test
negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen «des
zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts» nicht in
diese «Clusterisolation» einbezogen werden.

Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann,
begrüßte die Möglichkeit, Wechselunterricht ab einer sogenannten
Inzidenz von 200 Corona-Fällen einzuführen. Dies sei unbedingt
angebracht, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Beckmann
kritisierte aber die Einschränkung, dass dies erst ab der 8. Klasse
möglich sein soll und nicht für Abschlussklassen. Das heiße, dass
lediglich die 8., 11. und gegegebenenfalls 12. Klassen dies
wahrnehmen könnten. «Ob das also die erhoffte Entlastung verspricht,
bleibt fraglich.» Insgesamt zeigte sich der Verbandschef enttäuscht
über die vereinbarten Infektionsschutzmaßnahmen für die Schulen. Wenn

diese offengehalten werden sollten, brauche es einen besseren Schutz
der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, sagte Beckmann.