Mit Vorsicht in die Weihnachtszeit - die neuen Corona-Beschlüsse

Berlin (dpa) - Die Coronavirus-Neuinfektionen steigen nicht mehr so
dramatisch an. Dennoch sei «das eigentliche Ziel einer deutlichen
Reduktion der Neuinfektionen bisher nicht erreicht», wie Bund und
Länder feststellen. Mit den neuen Beschlüssen von Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten kommen weitere Wochen das
Verzichts auf das Land zu. Die Details:

TEIL-LOCKDOWN: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und
Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert
werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit
Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf
Parkplätzen.

In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern
soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche
aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzlich
e
Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche

kommen.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden,
Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren
Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder
bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln
fest.

MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich

sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch
für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten -
welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis
längstens 1. Januar sollen Treffen «im engsten Familien- oder
Freundeskreis» mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen, ob
drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird
untersagt. Grundsätzlich wird «empfohlen», zum Jahreswechsel auf
Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an die eigenen Bürger,
beim Silvesterfeuerwerk besonders auf Mindestabstände zu achten.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden «dringend gebeten» zu prüfen, ob
Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige
Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.


SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben.
Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse,
abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze
werden hier im Papier «deutlich mehr» als 50 Neuinfektionen pro 100
00 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler
sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ
getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von
Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in
Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests
pro Monat geben.

BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die
«Sitzplatzkapazität» deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand
zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der
Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die
«Maskenkontrollen» sollen weiter verstärkt werden, so dass täglich

mehr Fernzüge kontrolliert werden.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene
Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der
Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden
Euro, wie die dpa erfuhr.

WEITERER WEG: Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen
deutlich verbessern, so das Ziel. Bis Anfang Januar dürften
«umfassende Beschränkungen» insbesondere in Gastronomie und Hotels in

Kraft bleiben. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch
einmal bewerten.

Bei einer Inzidenz von «deutlich» unter 50 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen
erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können.