Teil-Lockdown in Hessen soll verlängert werden

Die Menschen in Hessen werden wegen der Corona-Pandemie auch im
Dezember mit deutlichen Einschränkungen leben müssen. Für einige
Regeln kündigte Ministerpräsident Bouffier Verschärfungen an.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll der
Teil-Lockdown in Hessen über Ende November hinaus verlängert werden.
Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch
in Wiesbaden nach den Beratungen mit den anderen Regierungschefs aus
Bund und Ländern. Er kündigte zudem schärfere Kontaktbeschränkungen

an. Am Donnerstag (26. November) werde das hessische Corona-Kabinett
die neuen Regeln beraten und beschließen, die dann ab dem 1. Dezember
in Kraft treten sollen.

Dabei werde es auch um die Frage gehen, bis wann die
verschärften Beschränkungen gelten sollen. Da spreche vieles dafür,

sie bis zum 20. Dezember zu befristen, sagte Bouffier. Über die
Weihnachtstage und an Silvester sollen dann Lockerungen greifen.

«Wir haben die Dynamik des Anstieges gebrochen - das ist eine gute
Nachricht», sagte Bouffier. «Aber wir sind in den Zahlen noch lange
nicht da, wo wir hin müssen. Das ist die weniger gute Nachricht.»
Deshalb müssten die aktuellen Maßnahmen verlängert werden - «das gi
lt
für all das, was Sie kennen». In einigen Bereichen müsse es
Verschärfungen geben, um stärker und schneller das
Infektionsgeschehen zurückzudrängen.

Anfang November hatten Gastronomiebetriebe, aber auch Kultur- und
Freizeiteinrichtungen in allen Bundesländern schließen müssen, dies
wird als Teil-Lockdown bezeichnet.

In Hessen haben sich laut Angaben des Robert Koch-Instituts vom
Mittwoch weitere 1363 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus
angesteckt. Die Zahl der bekannten Infektionen stieg damit im Land
seit Beginn der Pandemie auf 79 260 (Stand 00.00 Uhr). Bislang
starben 1111 Menschen an oder mit dem Virus, das waren 40 mehr als am
Vortag.

Noch einmal strenger sollen die Kontaktbeschränkungen werden, wie
Bouffier erläuterte. Private Zusammenkünfte sind vom 1. Dezember an
weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt - und
auf maximal fünf Menschen. Bislang waren es höchstens zehn Personen
aus maximal zwei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre sollen nicht
mitzählen.

Das Corona-Kabinett werde noch darüber beraten, ob dies auch in
privaten Wohnungen gilt oder nicht. Bouffier erinnerte an die
bisherige «hessische Linie», bei Treffen in Privaträumen aus Respekt

vor dem Grundrecht «eine dringende Empfehlung» auszusprechen.

In großen Einkaufszentren ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll
sich ab Dezember nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter
Verkaufsfläche aufhalten dürfen. Für den normalen Einzelhandel soll
es nach den Worten von Bouffier bei der bisherigen Regelung bleiben,
dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein darf. «Der
Grundgedanke ist immer der gleiche: der Versuch zu entzerren und
dadurch auch die Kontakte zu vermindern», sagte Bouffier.

Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen die Kontaktbeschränkungen
gelockert werden - sofern das Pandemiegeschehen nicht «völlig außer
Rand und Band» gerate, sagte Bouffier. Geplant sei, dass über
Weihnachten und den Jahreswechsel als Sonderregel wieder Treffen
eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder
haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen erlaubt werden. Auch
dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen.

Darüber hinaus soll an Silvester auf belebten öffentlichen Plätzen
ein Böllerverbot gelten. Es gehe darum, Ansammlungen größerer Gruppen

zu verhindern. Grundsätzlich soll empfohlen werden, auf Feuerwerk zu
verzichten.