Längerer Teil-Lockdown und schärfere Kontaktbeschränkungen

Mit noch strikteren Kontaktbeschränkungen und einem verlängerten
Teil-Lockdown sollen die Corona-Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz
in den Griff bekommen werden. Lockerungen gibt es an Weihnachten und
Silvester.

Mainz (dpa/lrs) - Auf die Menschen in Rheinland-Pfalz kommen auch im
Dezember deutliche Einschränkungen zu, teils sogar noch striktere.
Der wegen der Corona-Krise seit Anfang November dauernde und zunächst
bis Monatsende geplante Teil-Lockdown wird bis zum 20. Dezember
verlängert, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch in

Mainz sagte. Das heißt beispielsweise, dass Restaurants, Theater und
Freizeiteinrichtungen auch in den kommenden Wochen geschlossen
bleiben werden. Bund und Länder gingen davon aus, dass etwa bei
Gastronomie und Hotels bis Anfang Januar «umfassende Beschränkungen»

erforderlich seien, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei.

Dreyer hatte sich zuvor gemeinsam mit den Regierungschefs der anderen
Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bis in den Abend
hinein beraten. Als Grund für die Verlängerung des Teil-Lockdowns
wird auf die anhaltend hohe Zahl an Corona-Neuninfektionen verwiesen.

Deutschlandweit war die Zahl der gemeldeten Corona-Todesfälle binnen
24 Stunden auf den Höchststand von 410 gestiegen. In Rheinland-Pfalz
meldeten die Gesundheitsämter am Mittwoch 878 neue Infektionen. Auch
im Land nimmt die Zahl der Menschen, die mit oder an Covid-19
starben, weiter deutlich zu - innerhalb eines Tages kletterte die
Zahl der Todesfälle um 13 auf 465. Die Inzidenz, also die Zahl der
Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in den zurückliegenden
sieben Tagen, lag am Mittwoch landesweit bei 131,2 und damit trotz
des Teil-Lockdowns nur geringfügig unter dem Wert der Vorwoche
(134,7).

Noch einmal strenger werden auch in Rheinland-Pfalz die
Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte sind vom 1. Dezember an
weiter auf den eigenen und einen weiteren Hausstand beschränkt, ab
dann jedoch maximal auf fünf Menschen - bislang waren es höchstens
zehn Personen aus maximal zwei Haushalten. Vom 23. Dezember bis
«längstens» 1. Januar - also über Weihnachten und den Jahreswechsel
-
sind laut Staatskanzlei Treffen im engsten Familien- und
Freundeskreis mit maximal zehn Personen möglich. Kinder bis 14 Jahren
zählen nicht mit.

Darüber hinaus wird zwischen Westerwald und Pfalz an Silvester auf
belebten öffentlichen Plätzen und Straßen ein Böllerverbot gelten.
Es
gehe darum, in der Corona-Pandemie größere Gruppenbildungen zu
vermeiden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke würden verboten.
Grundsätzlich werde empfohlen, zum Jahreswechsel 2020/2021 auf
Silvesterfeuerwerke zu verzichten.