Arzt wegen fahrlässiger Tötung einer Patientin verurteilt

Trier (dpa/lrs) - Das Landgericht Trier hat einen Arzt wegen
fahrlässiger Tötung einer Patientin zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, muss der Mediziner insgesamt
9000 Euro bezahlen (90 Tagessätze zu je 100 Euro). 30 Tagessätze der
Geldstrafe gelten den Angaben zufolge bereits als vollstreckt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Arzt hatte dem Urteil zufolge vor acht Jahren eine 19 Jahre alte
Patientin in einem Krankenhaus in Hermeskeil (Kreis Trier-Saarburg)
falsch behandelt und somit ihren Tod verursacht. Der Facharzt für
Innere Medizin und Pneumologie hatte zu Prozessbeginn nach Angaben
seines Verteidigers Bernhard Debong eingeräumt, «dass ihm damals ein
fatales Versäumnis unterlaufen ist».

Der Staatsanwaltschaft zufolge war die 19-Jährige mit Atemproblemen
und einer Schwellung einer Halsseite in die Klinik gekommen. Der Arzt
habe Luftansammlungen im Brustkorb und am Hals diagnostiziert - und
nicht erkannt, dass es sich am Hals um eine Blutansammlung gehandelt
habe. Er habe eine Thoraxdrainage gelegt, um Luft aus dem Brustkorb
zu saugen und dabei versehentlich einen Teil des Brustfells
durchstoßen und die Arm-Kopf-Vene der Frau verletzt. Später sei es zu
massiven Einblutungen gekommen.