Gericht entscheidet über Kosten für Sperma-Konservierung bei Hartz IV

Kassel/Essen (dpa) - Muss ein Jobcenter bei drohender Unfruchtbarkeit
die Kosten für die Aufbewahrung von eingefrorenem Sperma übernehmen?
Mit dieser Frage befasst sich am diesem Donnerstag (13.00 Uhr) das
Bundessozialgericht in Kassel. In dem Fall aus dem Raum Essen klagt
ein Hartz-IV-Empfänger, der wegen eines Immundefekts 2014 eine
Chemotherapie bekam. Auf Anraten seines Arztes lagerte der heute
22-Jährige zuvor Samenzellen ein. Die Krankenkasse lehnte die
Übernahme der jährlichen Kosten von 297,50 Euro ab, ebenso das
Jobcenter. Der durch die Behandlung unfruchtbare Mann wehrte sich. Er
verlor zwar vor dem Sozialgericht Duisburg, bekam aber zuletzt vor
dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Recht. (Az: B 14 AS 23/20
R)