Gericht: Maskenpflicht in Düsseldorfer Innenstadt ist rechtmäßig

Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist
nicht rechtens, an bestimmten Orten ist sie es aber schon: Das hat
das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Maskenpflicht
könne dazu beizutragen, die Weiterverbreitung des Coronavirus im
Innenstadt-, Altstadt- und Bahnhofsbereich zumindest zu reduzieren,
so die zuständige Kammer.

Nachdem das Verwaltungsgericht die stadtweite Maskenpflicht vor gut
zwei Wochen gekippt hatte, erließ die Stadt eine neue
Allgemeinverfügung - die sich nur noch auf die besagten Bereiche
bezieht. Zudem gilt die Maskenpflicht nun nur noch zu bestimmten
Zeiten: In der Altstadt zum Beispiel von 10 bis 19 Uhr. Eine Bürgerin
reichte dennoch einen Eilantrag ein, der nun abgelehnt wurde (Az. 29
L 2317/20).

Für das Gericht ist in der Altstadt, Innenstadt und am Bahnhof
«typischerweise mit einem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von
Menschen zu rechnen, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden
könnten.» Passanten bewegten sich dort - so das Gericht wörtlich -
«kreuz und quer». Zugleich seien die von der Stadt festgelegten
Zeiten nachvollziehbar.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht
in Münster erhoben werden.