Verfassungsgerichtshof: Fitnessstudios in NRW bleiben zu

Münster (dpa/lnw) - Auch nach einer weiteren Gerichtsentscheidung
bleibt es dabei: Fitnesstudios in Nordrhein-Westfalen müssen bis
mindestens Ende des Monats geschlossen bleiben. Mit der Ablehnung des
Eilantrags eines Fitnessstudiobetreibers aus Essen bestätigte das
Landesverfassungsgericht vorerst die coronabedingte Schließung der
Sportstudios als Teil der Pandemieeindämmung im November. Die
Gefahren der Covid-19-Pandemie seien weiterhin sehr ernst zu nehmen,
teilte das Gericht zu seiner Entscheidung am Mittwoch mit. Durch die
weiterhin hohe Zahl der Neuinfektionen, deren Quelle in den meisten
Fällen nicht bekannt sei, müsse mit erheblichen Belastungen des
Gesundheitssystems gerechnet werden. Dem Fitnessstudiobetreiber seien
daher Einschränkungen bei der Berufsausübung zuzumuten. Das Verbot
sei zudem bis 30. November befristet. Wirtschaftliche Nachteile
würden durch erhebliche Corona-Hilfen ausgeglichen.

Das oberste Verwaltungsgericht hatte diese Frage kürzlich bereits
geklärt und war zur selben Auffassung gelangt. Nach der Entscheidung
im Eilverfahren bleibt die Verfassungsbeschwerde des
Sportstudiobetreibers wegen Einschränkungen bei seiner Berufsfreiheit
anhängig. Die Richter werden darüber zu einem späteren Zeitpunkt
grundsätzlich entscheiden.