Entwurf der Regierung - Sachsen plant schärfere Corona-Maßnahmen

Dresden (dpa/sn) - Sachsen plant angesichts einer steigenden Zahl von
Neuinfektionen schärfere Corona-Regeln. Das sieht ein Entwurf des
Gesundheitsministeriums zur neuen Corona-Schutzverordnung vor, der in
den nächsten Tagen in den Ausschüssen des Landtages sowie von
Verbänden diskutiert werden soll. Unter anderem schlägt das
Ministeriums strenge Einschränkungen vor, wenn vor Ort fünf Tage lang
der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner
überschritten wird.

Dazu gehören etwa ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und eine

Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Demonstrationen und Versammlungen
auf höchstens 200. An Beerdigungen dürften dann höchstens 15 Personen

dabei sein, in Kirchen könnten laut Entwurf nur noch maximal 50
Menschen zusammenkommen. Zudem will das Ministerium bei steigenden
Zahlen den eingeschränkten Regelbetrieb für Kitas und Schulen sowie
eine Maskenpflicht für Schüler der Sekundarstufe eins. Die Maßnahmen

müssen die Kommunen vor Ort dann anordnen.

Das Gesundheitsministerium verwies darauf, dass es sich lediglich um
einen Entwurf handelt. Auch die Ergebnisse der für Mittwoch geplanten
Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den
Ministerpräsidenten der Länder fließen demnach ein - ebenso wie die
Anmerkungen der Ausschüsse und Verbände.

Das Gesundheitsministerium meldete am Dienstag 1563 neue
Corona-Infektionen im Vergleich zum Vortag. Damit wurden seit Beginn
der Pandemie im März mehr als 46 200 Infektionen durch Labortests
bestätig. Die Behörde registrierte zudem binnen eines Tages 28 neue
Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 - die Zahl der Opfer steigt
damit insgesamt auf 706. Mehr als 1800 Patienten werden derzeit in
den Krankenhäusern behandelt, davon 344 auf der Intensivstation. Die
Zahl der Neuinfektionen auf jeweils 100 000 Einwohner in den
vergangenen sieben Tagen liegt in Sachsen mittlerweile bei 219.

Am Freitag will das Kabinett in einer Sondersitzung über neue
Corona-Schutzmaßnahmen für den Freistaat entscheiden.