Bundesgerichtshof hebt Freisprüche früherer Ärzte-Funktionäre auf

Leipzig (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche von
vier früheren Berliner Ärzte-Funktionären im Streit um sogenannte
Übergangsgelder aufgehoben. Ein Urteil des Landgerichts Berlin, das
die Mediziner voriges Jahr vom Untreue-Verdacht freigesprochen hatte,
beruhe auf einer unvollständigen Auslegung der vertraglichen
Vereinbarungen, entschied der 5. Strafsenat des BGH am Dienstag in
Leipzig (Az.: 5 StR 553/19). Nun muss sich eine andere Kammer des
Landgerichts erneut mit dem Fall befassen.

Drei der Angeklagten, eine Allgemeinmedizinerin sowie ein Haut- und
ein Augenarzt, waren seit 2005 hauptamtliche Vorstände der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) in Berlin gewesen. In ihren
Verträgen wurde ihnen ein Übergangsgeld zugesichert, wenn sie nach
dem Ende ihrer Funktionärstätigkeit wieder in ihre Praxen
zurückkehren. Die Mediziner kandidierten nach sechs Jahren aber
erneut als Vorstände - und ließen sich zugleich das Übergangsgeld von

je 183 000 Euro auszahlen. Der vierte Angeklagte unterzeichnete
aufseiten der KV die entsprechenden Unterlagen.

Das Landgericht Berlin habe das Übergangsgeld unzutreffend als Teil
der Bezahlung für die zweite Amtsperiode gewertet, begründete der
Senat das Urteil. Dabei seien dem Gericht «gewichtige Aspekte» aus
dem Blick geraten. Ein Übergangsgeld ohne tatsächliche Rückkehr in
die Praxen erscheine als Leistung ohne Gegenleistung. Das lege einen
Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nahe,
das für öffentliche Verwaltungen besteht.