NRW-Einzelhandel «fassungslos» über Aus für Sonntagsöffnung

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Münster, Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft in
Nordrhein-Westfalen zu untersagen, stößt im Einzelhandel auf
Unverständnis. «Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos», sagt
e
der Präsident des Handelsverbandes NRW, Michael Radau, am Dienstag.
Der Gewerkschaft Verdi, die im Eilverfahren gegen die Sonntagsöffnung
geklagt hatte, warf er vor, die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu
zerstören.

Radau betonte, verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten in mehrfacher
Weise den arg gebeutelten Handel gestützt. Gerade Kunden mit
Corona-Ängsten hatten dadurch die Möglichkeiten erhalten, dem
absehbar hohen Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen.
Außerdem hätte die Entzerrung nach seinen Worten dem Schutz der
Beschäftigten gedient.

«Ich frage mich, ob das Oberverwaltungsgericht wirklich den Ernst der
Lage erkennt. Ganze Innenstädte drohen wegzubrechen», sagte der
Verbandspräsident. Nun müsse ein anderer Weg gefunden werden, das
Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel
rechtssicher zu gestalten.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte mit einem Eilbeschluss am
Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf
verkaufsoffenen Sonntage im Dezember und Januar untersagt. Die
Richter äußerten «erhebliche Zweifel an der Eignung der
Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen».