Medien haben Anspruch auf Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden

Koblenz/Pirmasens (dpa/lrs) - Die zuständigen Behörden in
Rheinland-Pfalz müssen anfragende Medien auch über nach Ortsgemeinden
aufgeschlüsselte Corona-Infektionszahlen informieren. Das entschied
das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach
Mitteilung vom Dienstag in einem Eilrechtsschutzverfahren.

Die Herausgeberin der «Pirmasenser Zeitung» war mit einem Eilantrag
beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gescheitert. Sie
hatte vergeblich vom Landkreis Südwestpfalz Informationen über
Infektionszahlen und aktive SarS-CoV2-Fälle heruntergebrochen auf
einzelne Ortsgemeinden erbeten. Das Verwaltungsgericht lehnte den
Eilantrag ab. Das OVG gab ihm jedoch als höhere Instanz statt.

Laut diesem Beschluss kann sich die Herausgeberin der Zeitung auf
einen im Landesmediengesetz formulierten Auskunftsanspruch stützen.
Mit der Übermittlung der angefragten Zahlen werden laut OVG keine
schutzwürdigen privaten Interessen verletzt. Es gebe keinen Eingriff
in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung infizierter Bürger.

Selbst in sehr kleinen Ortsgemeinden ließen sich Corona-Infektionen
nicht ohne Zusatzwissen bestimmten Bürgern zuordnen. Vielmehr müsse
hier angenommen werden, «dass eine Identifizierbarkeit konkreter
Personen allein anhand von vor Ort erfolgter und wahrnehmbarer
Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen oder Schul- und Kitaschließungen

erfolge». Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.