Gericht: Bei Corona-Fall nicht zwingend ganze Klasse in Quarantäne

Würzburg (dpa/lby) - Nach einem Corona-Fall in seiner Schulklasse hat
sich ein Schüler vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erfolgreich
gegen die angeordnete Quarantäne gewandt. Der Antragsteller habe
glaubhaft dargelegt, dass er nach den Kriterien des Robert
Koch-Instituts keinen engen Kontakt mit der positiv getesteten
Schülerin oder dem Schüler gehabt habe, teilte das Gericht am
Dienstag mit. Damit sei ein Abstand beider von weniger als 1,5 Meter
über mindestens 15 Minuten gemeint. Die Entscheidung vom Montag gilt
nur für den Jungen, nicht für die gesamte Klasse. Gegen sie kann
Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
(Az. W 8 S 20.1793)

Das Gesundheitsamt hatte die Klasse des Zwölfjährigen Mitte November
in eine 14-tägige häusliche Quarantäne geschickt, nachdem ein Kind
positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden war. Weitere
Kriterien wie die Größe und Beschaffenheit des Klassenraumes, die
Anzahl der darin befindlichen Menschen und vor allem die tatsächliche
Lüftungspraxis hatte es dabei nicht geprüft. Dagegen hatte sich die
Familie des Jungen gewandt.