OVG untersagt landesweite Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft

Seit Jahren geht Verdi vor Gerichten erfolgreich gegen Pläne von
Kommunen und Einzelhandel für mehr Sonntagsöffnungen vor. In der
Corona-Krise gab es nun neue Argumente für verkaufsoffene Sonntage.
Doch das Oberverwaltungsgericht bleibt seiner Linie treu.

Münster (dpa/lnw) - Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den
Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen
bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht
Münster am Dienstag die fünf landesweiten von der Landesregierung
vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Die Landesregierung
hatte in der Pandemie mit der Regelung das Einkaufsgeschehen im
Advent entzerren und einen «unregulierbaren Kundenandrang» vermeiden
wollen - und die Möglichkeit zur Öffnung in der
Corona-Schutzverordnung festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging
im Eilverfahren gegen diese pauschale Regelung vor. (Az.: 13 B
1712/20 NE)

Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim
Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die
Richter äußerten «erhebliche Zweifel an der Eignung der
Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen», hieß es in eine
r
Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das
Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde. Es
erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die
Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem
Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht
rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen
der Andrang überschaubar bleibe.

Der Senat habe nicht über durchaus verständliche wirtschaftliche
Interessen entscheiden müssen, sondern lediglich bewerten müssen, ob
die landesweite Öffnungsregelung dem Infektionsschutz diene, betonte
eine GHerichtssprecherin. Unberührt von der Entscheidung seien
möglicherweise geplante verkaufsoffene Sonntage, die die Stadträte
als Begleitung sonstiger Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit
anberaumt hatten. Grundsätzlich werden kommunale verkaufsoffene
Sonntage meist im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten
genehmigt, die allerdings coronabedingt ohnehin ausfallen müssen.

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich
gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus:
Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen
Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten
Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler
Läden im Frühjahr hatte das Wirtschaftsministerium im Sommer mit
einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene Sonntage
gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen Umsätze
aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi reihenweise
entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.

Verdi begrüßte die Gerichtsentscheidung. Man habe immer betont, dass
es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer Verdichtung komme und
sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung beitrügen, teilte die
Gewerkschaft mit. Auch trage der Beschluss zur Beruhigung der
Beschäftigten bei, die ohnehin Sorge vor Ansteckung hätten. «Dass sie

jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu Hause
bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress im
Einzelhandel erholen können, ist wichtig für den Erhalt der
Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und das haben sie sich auch
redlich verdient», sagte Silke Zimmer, bei Verdi für Handel
zuständig.