OVG untersagt Sonntagsöffnungen im Weihnachtsgeschäft in NRW

Seit Jahren geht Verdi vor Gerichten erfolgreich gegen Pläne von
Kommunen und Einzelhandel für mehr Sonntagsöffnungen vor. In der
Corona-Krise gab es nun neue Argumente für verkaufsoffene Sonntage.
Doch in NRW bleibt das Oberverwaltungsgericht seiner Linie treu.

Münster (dpa) - Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den
Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen
bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht
Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf
verkaufsoffenen Sonntage untersagt. Diese hatte in der Pandemie mit
der Regelung das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen
«unregulierbaren Kundenandrang» vermeiden wollen - und die
landesweite Möglichkeit zur Öffnung in der Corona-Schutzverordnung
festgeschrieben. Die Gewerkschaft Verdi ging im Eilverfahren dagegen
vor.(Az.: 13 B 1712/20 NE)

Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim
Oberverwaltungsgericht Münster gab der Klägerin nun recht: Die
Richter äußerten «erhebliche Zweifel an der Eignung der
Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen», hieß es in eine
r
Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das
Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde. Es
erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die
Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch mit dem
Infektionsschutzgesetz. Außerdem sei eine landesweite Regelung nicht
rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen
der Andrang überschaubar bleibe.

Der Eilentscheidung der Richter gehen bereits zahlreiche ähnlich
gelagerte Beschlüsse und Urteile rund um Sonntagsöffnungen voraus:
Immer wieder ging Verdi in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen
Kommunen vor, die aus ihrer Sicht den gesetzlich verankerten
Sonntagsschutz aushöhlten. Nach der coronabedingten Schließung vieler
Läden im Frühjahr hatte das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium im
Sommer mit einem Erlass einen neuen Anlauf für mehr verkaufsoffene
Sonntage gestartet - damit sollte der Einzelhandel die ausgefallenen
Umsätze aufholen können. Doch das OVG hatte nach Klagen von Verdi
reihenweise entsprechende Plänen der Kommunen gekippt.

Die Gewerkschaft begrüßte die Gerichtsentscheidung. Man habe immer
betont, dass es durch verkaufsoffene Sonntage nur zu einer
Verdichtung komme und sie keinesfalls zum Schutz der Bevölkerung
beitrügen, teilte Verdi mit. Auch trage der Beschluss zur Beruhigung
der Beschäftigten bei, die ohnehin Sorge vor Ansteckung hätten. «Dass

sie jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu
Hause bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress
im Einzelhandel erholen können, ist wichtig für den Erhalt der
Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen und das haben sie sich auch
redlich verdient», sagte Silke Zimmer, bei Verdi für Handel
zuständig.