Selbstquarantäne und Kontaktbeschränkungen - was die Länder wollen

Berlin (dpa) - Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein
gemeinsames Konzept für das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie
geeinigt. Wegen der weiter hohen Infektionszahlen soll der aktuelle
Teil-Lockdown bis kurz vor Weihnachten beibehalten bleiben, dann über
die Feiertage aber gelockert werden. Das Länderpapier ist die Basis
für die Verhandlungen mit dem Bund an diesem Mittwoch. Die Punkte im
Einzelnen: 

- Der seit Anfang November geltende TEIL-LOCKDOWN wird bis zum 20.
Dezember verlängert. Geschlossene Betriebe und Einrichtungen,
insbesondere die Gastronomie, bleiben geschlossen. Die Hilfen für die
betroffenen Betriebe werden verlängert.

- Die MASKENPFLICHT wird erweitert und gilt künftig auch vor
Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

- Die KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN werden ab dem 1. Dezember verschärft.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind
auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal
jedoch auf fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.

- An WEIHNACHTEN UND SILVESTER werden die Kontaktbeschränkungen
gelockert. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sind Treffen von maximal
zehn Menschen eines Haushaltes mit haushaltsfremden
Familienmitgliedern oder Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind
ausgenommen.

- Empfohlen wird, in der Silvesternacht auf FEUERWERK zu verzichten.
Auf belebten Straßen und Plätzen wird Feuerwerk und Böllern
untersagt.

- Wo immer möglich sollen sich die Menschen vor und nach Weihnachten
in eine mehrtägige häusliche SELBSTQUARANTÄNE begeben, um die
Menschen zu schützen, die sie während der Feiertage treffen wollen.

- Um dies zu unterstützen kann ein Vorziehen der WEIHNACHTSFERIEN auf
den 19. Dezember in Betracht kommen.

- An SCHULEN in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll ab Klasse 7 grundsätzlich
eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Eine Maskenpflicht in
den Klassen 5 und 6 sowie an Grundschulen kann eingeführt werden.

- Der Einsatz von ANTIGEN-SCHNELLTESTS soll ausgebaut werden. Sie
sollen zum Aufdecken von Infektionsketten in den Schulen verstärkt
verwendet werden. Für Pflegebedürftige sind 20 Schnelltests pro Woche
vorgesehen.

- Arbeitgeber sollen prüfen, ob die BETRIEBSSTÄTTEN entweder durch
Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis

1. Januar geschlossen werden können.