Konto von 95-Jähriger geplündert - Bewährungsstrafe für Pflegekraft

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie eine 95 Jahre alte Seniorin um
mehr als 30 000 Euro gebracht hatte, ist eine Pflegekraft vom
Amtsgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt
worden. Die Richter gingen am Montag von 77 Einzelfällen aus und
verhängten darüber hinaus ein Berufsverbot gegen die 30 Jahre alte
Angeklagte, die sich vor Gericht verpflichtete, den Schaden wieder
gutzumachen (AZ 3340 Js 230333/20).

Nur wenige Wochen nachdem sie mit der Betreuung der betagten und
recht vergesslichen Rentnerin begonnen hatte, kam die Pflegerin laut
Urteil in Besitz von deren Scheckkarte. Diese konnte die Seniorin
nicht benutzen, weil sie sich die Geheimzahl nicht mehr merken
konnte. Nachdem sie die Karte an sich genommen hatte, erschien sie
nicht mehr beim Opfer. Die 95-Jährige merkte erst etwas von den
unberechtigten Abhebungen, als ihr Konto überzogen war und sie bei
der Bank kein Geld mehr bekam. Mittlerweile war die Pflegerin bereits
in ihrer kroatischen Heimat, wo sie Anfang dieses Jahres festgenommen
und nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Vor Gericht legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Von dem Geld
habe sie Mobiltelefone, Elektronik und einen Skiurlaub finanziert.
5000 Euro zahlte sie zwischenzeitlich an die Rentnerin zurück. Das
Gericht nahm dies zum Anlass für die milde Bewährungsstrafe. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.