Tod nach Po-OP: Anklage gegen Schönheitschirurgen erhoben Von Frank Christiansen, dpa

Nach der Brust- ist die Po-Vergrößerung als Schönheits-OP in Mode
gekommen. Doch die Methode hat Risiken und Nebenwirkungen. In
Düsseldorf ist nun ein Operateur angeklagt: Zwei seiner Patientinnen
starben.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nach dem Tod zweier Patientinnen hat die
Staatsanwaltschaft in Düsseldorf Anklage gegen einen
Schönheitschirurgen erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige
Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie in einem dritten
Fall fahrlässige Körperverletzung vor.

Die Anklage stützt sich auf Gutachten, die dem Operateur mehrere
Behandlungsfehler attestiert hatten. So sei in mehreren Fällen nicht
ausreichend über die Risiken der Eingriffe aufgeklärt worden, teilte
die Behörde am Montag mit.

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen («Brazilian
Butt») mittels Eigenfett-Implantation an. Eine populäre Methode, die
von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen
wird.

«Bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff
eigentlich kaum zu rechtfertigen», hatte Professor Dennis von
Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen
Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, nach Bekanntwerden der Vorwürfe
gesagt. Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer
Fett-Embolie. Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen
durchgeführt habe, sei zudem «sehr schwierig», dass dieser Internist

sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische
Chirurgie.

Am 02. Juli 2019 habe der Mediziner einer 42-Jährigen Fett abgesaugt
und ins Gesäß gespritzt, berichtete die Staatsanwaltschaft. Die
Aufklärung vor der Operation sei unzureichend gewesen. Die Operation
und die anschließende Behandlung gegen Thrombose hätten stationär
erfolgen müssen. Außerdem hätte der Eingriff nur mit einem
Anästhesisten durchgeführt werden dürfen.

Weder das Fettabsaugen noch das Einspritzen sei ordnungsgemäß
erfolgt. Deshalb sei es zu massiven Einblutungen in die Rücken- und
Gesäßmuskulatur gekommen. Schließlich habe eine Nachbeobachtung und
Nachsorge für die Patientin gefehlt. Sie sei an den Komplikationen
des Eingriffs gestorben. Todesursache sei ein kritischer Blutverlust
im Operationsgebiet in Kombination mit einer Fettembolie gewesen.

Der Mediziner hatte ein Verbluten als Todesursache auf dpa-Anfrage
bestritten: «Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war
stabil nach der OP.» Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als
Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche, hatte er
gesagt.

Am 06. August 2018 hatte der Mediziner laut Anklage eine weitere
ambulante Operation vorgenommen, nämlich eine Fettabsaugung von mehr
als zwölf Litern Flüssigkeit mit anschließender Eigenfettimplantation

in die Brüste und das Gesäß. Vor dem Eingriff habe er die Patientin
nicht angemessen über Risiken und Umfang des Eingriffs aufgeklärt.

Außerdem sei das Narkosemittel unzulässig hoch dosiert gewesen. Die
20-Jährige sei noch am gleichen Tag an den Folgen eines hohen
Blutverlustes sowie einer Fettembolie, also eines Verschleppens von
Fett in die Lungenschlagadern, gestorben.

Am 12. Juni 2018 habe der Mediziner einer Patientin in seiner Praxis
in Düsseldorf sechs Liter Flüssigkeit abgesaugt, davon 4,7 Liter
Fett, wovon er 2,2 Liter Fett in beide Gesäßhälften injiziert habe.
Dies sei eine unzulässig große Menge gewesen. Dann habe er die Frau
ohne die erforderliche Nachsorge entlassen.

Nach der Operation sei es bei ihr zu Einblutungen gekommen, sie habe
in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei der Operation habe
der Mediziner außerdem ein nicht zugelassenes Medikament verwendet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass bis zu einer rechtskräftigen
Verurteilung für den Mediziner die Unschuldsvermutung gilt.