Neun Hautärzte wegen Betrugs bei Abrechnungen vor Gericht

Tübingen (dpa/lsw) - Weil sie mit jahrelangem Abrechnungsbetrug einen
Millionenschaden verursacht haben sollen, müssen sich neun Hautärzte
vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Die Mediziner sollen einen
Schaden von rund 1,3 Millionen Euro verursacht haben - sie wiesen die
Vorwürfe beim Prozessauftakt am Montag zurück.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben die Ärzte von 2005 bis 2011
gemeinsam ein Laserzentrum in Reutlingen betrieben. Dort seien
Patienten von einer Ärztin behandelt worden, die nicht die nötige
Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung gehabt habe. Die Ärztin
steht wegen Beihilfe zum Betrug vor Gericht. Die neun als Haupttäter
angeklagten Hautärzte sollen die Behandlungen als eigene in Rechnung
gestellt haben. Dies verstößt gegen die Abrechnungsregeln. 

Einer der Verteidiger verlas zu Prozessbeginn eine Erklärung, der
sich alle Angeklagten anschlossen. Darin wies er den Vorwurf des
Betrugs zurück. Ein bandenmäßiges Vorgehen konnte er ebenfalls nicht

erkennen.

Die Hautärzte sind zudem angeklagt, einige Behandlungen doppelt
abgerechnet zu haben. Die Mediziner hatten ihre Praxen während der
angeklagten Taten alle in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen.
Mehrere der Ärzte sind weiter tätig. Die Ermittlungen kamen 2010 nach

Hinweisen durch die Kassenärztliche Vereinigung über
Abrechnungsbetrug im großen Stil in Gang.