Neun Hautärzte wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs vor Gericht

Ärzte geben über Jahre fremde Behandlungen als ihre eigenen aus und
kassieren dafür ab. Wegen dieses Vorwurfs müssen sich neun Mediziner
nun vor dem Landgericht Tübingen verantworten.

Tübingen (dpa/lsw) - Weil sie jahrelang bei Abrechnungen gezielt
betrogen haben sollen, stehen neun Hautärzte ab Montag (10.00 Uhr) in
Tübingen vor Gericht. Die Mediziner haben den Krankenkassen durch ihr
Vorgehen laut Anklage einen Schaden von rund 1,3 Millionen Euro
verursacht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Mediziner in den
Jahren 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum betrieben. Dort seien
Patienten von einer Ärztin - sie steht wegen Beihilfe zum Betrug vor
Gericht - behandelt worden, der die nötige Zulassung der
Kassenärztlichen Vereinigung gefehlt habe.

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte sollen diese
Behandlungen als eigene in Rechnung gestellt haben. Dies verstößt
gegen die Abrechnungsregeln. Dabei seien einige Behandlungen außerdem
doppelt abgerechnet worden.

Die Mediziner kommen alle aus den Landkreisen Reutlingen und Tübingen
und standen Ende 2017 schon einmal vor Gericht. Doch das Verfahren
wurde nach wenigen Wochen ausgesetzt.

Die Ermittlungen kamen 2010 nach Hinweisen durch die Kassenärztliche
Vereinigung über Abrechnungsbetrug im großen Stil in Gang. Für den
Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14
Verhandlungstage bis Anfang Februar 2021 anberaumt.