Welle an Corona-Verfahren am Oberverwaltungsgericht

Münster (dpa/lnw) - Rund eine Woche vor Ablauf der seit Anfang
November gültigen Coronaschutz-Verordnung muss das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen noch über
eine Vielzahl von Streitfragen entscheiden. Darunter sind
Eilverfahren um Übernachtungs- und Unterrichtsverbote aus
verschiedenen Bereichen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Auch
der Freizeitsport und der Einzelhandel sind betroffen. Mehrere
Streitpunkte müssen in der kommenden Woche von den obersten
NRW-Verwaltungsrichtern mit Sitz in Münster entschieden werden, denn
hier drängt die Zeit. Zum Beispiel zur angeordneten Maskenpflicht
beim AfD-Bundesparteitag am kommenden Wochenende in Kalkar und zu
einer Klage der Gewerkschaft Verdi zur Ladenöffnung am 1. Advent am
29. November.

Landesweit waren bis zum 6. November nach Zahlen des
Justizministeriums 1364 Verfahren in Sachen Corona bei allen
Verwaltungsgerichten eingegangen. 370 davon landeten am
Oberverwaltungsgericht in Münster. Bis zum 20. November kamen 30
dazu. 250 Verfahren wurden in der Zwischenzeit abgearbeitet oder
haben sich erledigt. Dabei überprüfen die Verwaltungsrichter bei der
sogenannten Normenkontrolle, ob die Verordnung der Landesregierung
rechtmäßig ist. Unterschieden wird zwischen Eil- und
Hauptsacheverfahren. Bei den zeitlich dringenden Eilverfahren hat das
OVG 25 von 87 (Stand 20. November) erledigt.

Unter den noch offenen Klagen sind zum Beispiel Eilverfahren von
Betreibern von Tennishallen und Hoteliers oder von Reit- und
Schwimmschulen und einer Hundeschule. Auch Personal-Trainer klagen
und wollen klären lassen, ob ihr Angebot im Freien und mit genügend
Abstand zwischen den Kunden nicht erlaubt sein müsste.

Auch müssen die OVG-Richter noch über ein Kaffeetrinken nach einer
Beerdigung entscheiden. Die Beisetzung ist derzeit bei Einhaltung der
Hygienevorschriften erlaubt, das anschließende Treffen der Trauernden
beim Kaffee nicht. Auch Privatleute haben sich an Münster gewandt und
wollen Fragen zum Mindestabstand klären lassen.