Ministerium: Rauchverbot in Fußgängerzonen mit Maskenpflicht

Wer in diesen Corona-Tagen durch die Fußgängerzonen läuft, wundert
sich oft: Manche scheinen sich geradezu an ihrer Trinkflasche, Brezel
oder Zigarette festzuhalten, um die Maske mal längere Zeit unter das
Kinn schieben zu können. Was ist tolerabel und was nicht?

Düsseldorf (dpa/lnw) - In Einkaufszonen und anderen Bereichen mit
coronabedingter Maskenpflicht ist Rauchen nicht erlaubt. Das hat das
nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klargestellt. Anders sei es
beim Essen und Trinken: «Angemessene Zeiten der Nahrungsaufnahme
berechtigen zum vorübergehenden Ablegen der Maske», erklärte ein
Sprecher. Für das Rauchen gelte dies ausdrücklich nicht.

Die Coronaschutzverordnung definiert Umstände, unter den eine
Alltagsmaske vorübergehend abgenommen werden darf: etwa bei einer
ärztlichen Behandlung, auf behördliche oder richterliche Anordnung,
bei Vorträgen in einer zulässigen Veranstaltung, im Umgang mit
Gehörlosen oder Schwerhörigen sowie «zur notwendigen Einnahme von
Speisen und Getränken».

Im Einzelfall liege die letzte Entscheidung bei der örtlichen
Ordnungsbehörde, wann die vorübergehende Abnahme einer
Mund-Nase-Bedeckung als «zwingend erforderlich» einzustufen sei,
erläuterte das Ministerium.

Die Kommunen könnten zusätzliche Schutzmaßnahmen ergreifen - etwa
ausdrückliche Ess-, Trink- oder Rauchverbote an stark frequentierten
öffentlichen Plätzen ausweisen, wenn dies zum Infektionsschutz
geboten sei. «Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch das
Essen und Rauchen in einigen Bereichen die Wirkung des Maskengebots
nach den konkreten Feststellungen und Einschätzungen der Behörden vor
Ort leerlaufen würde», sagte der Sprecher.

Duisburg - eine der Städte mit besonders hohen Infektionsraten -
weist etwa in seinen Internet-Informationen zu Corona ausdrücklich
darauf hin: «Zum Rauchen darf die Maske nicht abgenommen werden.» Bei
vielen anderen Städten findet sich ein solcher Hinweis dagegen nicht.