Gericht kippt Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer in NRW

Schlappe für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen: Ein Gericht
kippt die Corona-Einreiseverordnung. Einen Reisenden zu isolieren,
wenn auf ihn in seiner Heimat deutlich höhere Infektionszahlen
warten, macht nach Meinung der Richter keinen Sinn.

Münster (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der
Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt.

Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass
Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen
als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko
ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes
Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das
Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B
1770/20.NE).

Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und
reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück
nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro
100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen
deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den
Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Nach der gekippten Regelung müssen sich Rückkehrer aus ausländischen

Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in
häusliche Quarantäne begeben (Absonderung) und dürfen zehn Tage lang

keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen.

«Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich
jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als
wenn sie daheim geblieben wären», schreibt das Oberverwaltungsgericht
zur Begründung. Die angefochtenen Regelungen seien daher
unverhältnismäßig.