OVG Bautzen bestätigt Verbot von Aufzügen in Sachsen

Bautzen (dpa) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das
Verbot solcher Demonstrationen bestätigt, die sich von einem Ort zum
anderen bewegen. Zwar werde durch die Regelung in der
Coronaschutzverordnung die Versammlungsfreiheit beeinträchtigt,
teilte das OVG in Bautzen am Freitag mit. Aber angesichts des hohen
Infektionsgeschehens habe der Schutz von Leben und Gesundheit der
Menschen ein höheres Gewicht. Das Verbot von Aufzügen sei
verhältnismäßig und nicht offensichtlich rechtswidrig. Das OVG hat
diese in einem Eilverfahren getroffen (Az.: 3 B 399/20). Ein Anmelder
einer Versammlung in Dresden hatte am Freitag einen anschließenden
Fahrradkonvoi durchsetzen wollen.

Die Coronaschutzverordnung untersagt derzeit Aufzüge. Versammlungen
an einem bestimmten Ort sind mit maximal 1000 Teilnehmern gestattet.
Größere Kundgebungen sind im Ausnahmefall möglich, wenn die Anmelder

durch nicht näher genannte Maßnahmen sicherstellen, dass das
Infektionsrisiko begrenzt wird.

Die Beschränkung der Teilnehmerzahlen ist vielfach kritisiert worden.
Sie war eine Konsequenz aus einer aus dem Ruder gelaufenen
«Querdenken»-Demo in Leipzig. Das OVG teilte ausdrücklich mit, dass

die 1000-Teilnehmer-Grenze nicht Gegenstand der Entscheidung war.