Verwaltungsgerichtshof: AfD-Landesparteitag bleibt verboten

Juristischer Misserfolg für die AfD: Wegen der drastisch gestiegenen
Corona-Zahlen darf ein Parteitag am Samstag nicht stattfinden. Das
hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das
Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD
bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das
AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751
Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.

Zur Begründung führte der zuständige Senat unter anderem aus, es sei

offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren,
ob die AfD einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für den
Parteitag habe. «Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen
Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und
Gesundheit einer Vielzahl von Menschen», hieß es in einer Mitteilung
des Gerichts. Nach dem Urteil sind für die AfD keine ordentlichen
Rechtsmittel mehr möglich.

Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag
eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Corona-Zahlen
widerrief die Behörde eine Genehmigung vom 15. September.

Die AfD hatte gegen diese Entscheidung geklagt und auf die frühere
Erlaubnis sowie auf ein Hygienekonzept verwiesen, nach dem die
Parteiversammlung parallel in einer Halle und einem Zelt durchgeführt
werden sollte.

Das Verwaltungsgericht Ansbach allerdings bestätigte das Verbot, das
nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter
standhielt.

Der Senat verwies darauf, dass mit einem großen Infektionsrisiko und
einer anschließenden räumlichen Verbreitung von Infektionen in ganz
Bayern zu rechnen wäre, wenn der Parteitag wie geplant in den
vorgesehenen Räumen abgehalten würde. Ähnlich hatte zuvor auch ein
Sprecher des Ansbacher Verwaltungsgerichtes argumentiert.

«Selbstverständlich hatte der Landesvorstand mögliche
Infektionsrisiken durch ein mit dem Landratsamt abgestimmtes und
entwickeltes Hygienekonzept berücksichtigt. Darauf fußte auch die
ursprüngliche Genehmigung», sagte Gerd Mannes, stellvertretender
Vorsitzender des AfD-Landesverbandes. Die Begründung des Gerichtes
gelte für das Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren.

«Der Landesvorstand wird sich kurzfristig zur weiteren Vorgehensweise
beraten und entsprechend seine Beschlüsse kommunizieren», kündigte
Mannes an. Zunächst wolle man die Mitglieder über den Ausfall des
Parteitages informieren.