Verwaltungsgericht bestätigt Masken-Pflicht im Bundestag

Berlin (dpa) - Die Verpflichtung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung
im Deutschen Bundestag ist nach einer Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig. Das gab das Gericht am Freitag
bekannt. Damit lehnte die zweite Kammer einen Eilantrag von neun
Mitarbeiter der AfD-Fraktion ab.

Die Anordnung des Bundestagspräsidenten sei bei summarischer Prüfung
nicht zu beanstanden, hieß es. Der Präsident des Bundestages übe das

Hausrecht aus. Daraus ergibt sich laut Gericht die Befugnis für den
Erlass hausrechtlicher Maßnahmen, «ohne dass es eines
konkretisierenden Gesetzes bedürfe». Die Maßnahme diene dem Ziel, den

von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit
des Bundestages zu begegnen.

Die Bundestagsspitze durfte aus Sicht des Gerichts zu Recht davon
ausgehen, dass Infektionen von Abgeordneten und sonstigen
Beschäftigten im Bundestag «hinreichend wahrscheinlich» seien und
dass Erkrankungen und Folgen wie etwa die Quarantäne ganzer
Abteilungen den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb beeinträchtigen würde
n.

Die Maßnahme, die auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts
beruhe, sei verhältnismäßig, urteilte das Gericht. Ein milderes
Mittel stehe nicht zur Verfügung, und der Eingriff sei auch
angemessen. Im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten
Funktionsfähigkeit des Bundestages hätten die von der Maskenpflicht
ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen «ein geringes Gewicht» und

müssten deswegen zurücktreten.

Gegen den Beschluss kann laut Verwaltungsgericht Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, kündigte an, man
werde weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. «Die generelle
Maskenpflicht in den weitläufigen Gebäuden des Bundestages ist in
erster Linie eine Gängelung und keine sinnvolle Maßnahme, um der
Ausbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken», erklärte Brandner.