Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von AfD-Landesparteitag

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das
Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD
bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das
AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751
Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.

Zur Begründung führte der zuständige Senat unter anderem aus, es sei

offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren,
ob die AfD einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für den
Parteitag habe.

Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag
eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Corona-Zahlen
widerrief die Behörde eine Genehmigung vom 15. September. Die AfD
klagte gegen diese Entscheidung und verwies auf die frühere Erlaubnis
sowie auf ein Hygienekonzept, nach dem die Parteiversammlung parallel
in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden sollte. Das
Verwaltungsgericht Ansbach allerdings bestätigte das Verbot, das nun
auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter standhielt.