GEW will kleinere Klassen und Mindestabstand einklagen

München (dpa/lby) - Kleinere Klassen und die Wahrung des
Mindestabstands will die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) vor Gericht einklagen. Einen entsprechenden Eilantrag habe er
am Freitag am Verwaltungsgericht München eingereicht, teilte der
Anwalt der Gewerkschaft, Rainer Roth, mit. Wann dort darüber
entschieden werden könnte, ist noch unklar.

Mit der Verbandsklage will die Gewerkschaft den Freistaat und die
Stadt München nach eigenen Angaben «zum bestmöglichen
Gesundheitsschutz an Schulen veranlassen». Lehrer und Schüler würden

durch den Präsenzunterricht an bayerischen Schulen nicht ausreichend
vor Corona-Ansteckungen geschützt.

«Es reicht jetzt einfach», sagte GEW-Landesvorsitzender Anton
Salzbrunn am Freitag in München. «Seit Monaten fordern wir, dass de
r
Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ernst genommen

wird, und nichts passiert - vor allem: kein Abstand.»

Mit der einstweiligen Anordnung wolle die Gewerkschaft nun erreichen,
dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Verkleinerung von
Klassen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter
flächendeckend umgesetzt werden.