Fitnessstudio-Betreiber scheitert mit Klage gegen Teil-Lockdown

Kassel/Hanau (dpa/lhe) - Fitnessstudios in Hessen müssen nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs geschlossen bleiben. Die
Kasseler Richter lehnten am Freitag einen entsprechenden Eilantrag
gegen Regelungen des Teil-Lockdowns in Hessen ab. Die Schließung von
Fitnessstudios als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der
Betreiber erweise sich voraussichtlich als verhältnismäßig und nicht

offensichtlich rechtswidrig, entschied das Gericht. Der Beschluss ist
unanfechtbar. (Aktenzeichen 8 B 2684/20.N)

Geklagt hatte ein Betreiber von über 400 Fitnessstudios im
Bundesgebiet, darunter in Hanau. Anfang November hatten diese wegen
der Corona-Pandemie schließen müssen. Die Regelung ist vorerst bis
Ende November befristet. Der Betreiber hatte unter anderem
argumentiert, dass in ungerechtfertigter Weise in seine
Grundrechte eingegriffen werde. Es fehle auch eine rechtliche
Grundlage für entsprechende Regelung des Landes Hessen. Das Gericht
sah das anders. Zudem wiesen Fitnessstudios im Gegensatz zu reinen
Sportstätten ein höheres Infektionspotenzial auf, weil Angebote wie
Sauna und Wellness hinzukämen.