Maskenpflicht in Wuppertaler Fußgängerzonen ist rechtmäßig

Wuppertal (dpa/lnw) - Die Verfügung der Stadt Wuppertal zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in Barmen und
Elberfeld ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf
befunden und am Freitag mitgeteilt. Die Schutzmaßnahme sei
verhältnismäßig und geeignet, die Weiterverbreitung des Coronavirus
einzudämmen. In den hoch frequentierten Fußgängerzonen könnten die

Mindestabstände oft nicht eingehalten werden. Gegen die Entscheidung
kann noch Beschwerde erhoben werden (Az.: 29 L 2277/20).