Unterstützung für Bundesländer bei den Flüchtlingskosten

Berlin (dpa) - Der Bund greift den Ländern bei den Kosten für
Flüchtlinge auch in den kommenden Jahren unter die Arme. So beschloss
der Bundestag am Donnerstagabend, dass durch einen höheren Anteil an
der Mehrwertsteuer im Jahr 2021 zusätzlich 500 Millionen Euro an die
16 Bundesländer fließen. Dazu kommt ein jährlicher Zuschuss, der von

derzeit etwa 528 Millionen Euro in den kommenden Jahren auf rund 631
Millionen Euro steigt. Von dieser Aufstockung sollen vor allem
kleinere, finanzschwache Länder profitieren.

Bereits im Juni 2019 hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)
mit den Ministerpräsidenten grundsätzlich auf weitere Finanzhilfen
verständigt. Unter anderem hatte sie damals zugesagt, dass der Bund
für die Dauer des Asylverfahrens weiterhin eine monatliche Pauschale
von 670 Euro pro Person zahlt.

Mit dem gleichen Gesetz wird den Ländern und Kommunen wegen der
Corona-Krise zusätzliches Geld für den öffentlichen Gesundheitsdienst

zur Verfügung gestellt. Von insgesamt 3,1 Milliarden Euro, die Merkel
mit den Länder-Regierungschefs vereinbart hatte, fließt zunächst eine

erste Tranche von 200 Millionen Euro. Mit dem Geld soll unter anderem
der Personalbestand in den Gesundheitsämtern aufgestockt werden. Bei
der Kontaktverfolgung von Corona-Patienten benötigen viele
überlastete Gesundheitsämter derzeit sogar Unterstützung von der
Bundeswehr.