Minister und Landräte beraten zu Geflügelpest - Stallpflicht Thema

Zehntausende Tiere sind bereits in Unternehmen in MV an der
Geflügelpest gestorben oder mussten getötet werden. Jetzt könnte es
neue Maßnahmen geben, um eine Übertragung zu verhindern.

Schwerin (dpa/mv) - Angesichts des Vordringens der Vogelgrippe in
kommerzielle Geflügelbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern schalten sich
Agrarminister Till Backhaus (SPD) und die Landräte am Freitag (9.30
Uhr) zu einer Telefon-Krisenkonferenz zusammen. Ein Thema wird dabei
eine mögliche landesweite Stallpflicht für sämtliches Nutz- und
Hausgeflügel sein, sagte ein Ministeriumssprecher.

Bisher gibt es in MV einen Flickenteppich an Vorschriften: Eine
umfassende Stallpflicht gilt nur im Landkreis Vorpommern-Rügen und in
der Stadt Schwerin. Im Landkreis Rostock müssen Unternehmen ihr
Geflügel im Stall behalten, in Risikogebieten an bestimmten Gewässern
betrifft dies auch Hobby-Halter. Im Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte sind bislang Unternehmen mit mehr als 1000 Stück Geflügel
kreisweit von der Aufstallungspflicht betroffen, in bestimmten
Risikogebieten alle Halter. In den Landkreisen Vorpommern-Greifswald,
Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg gibt es bisher nur
Einschränkungen in definierten Risikogebieten mit besonders vielen
Wildvögeln.

Auf Rügen mussten bereits rund 16 000 Puten nach einem
Vogelgrippe-Ausbruch in einer Mastanlage getötet werden. In
Eschenhörn bei Gnoien (Landkreis Rostock) sind 67 000 Legehennen
betroffen.