Linke-Fraktion streitet gegen neue Corona-Kredite

Potsdam (dpa/bb) - Die Linke-Fraktion im Brandenburger Landtag
kritisiert die Absicht der Landesregierung wegen der Folgen der
Corona-Pandemie einen neuen Milliardenkredit gleich für mehrere Jahre
aufzunehmen. Im aktuellen Haushaltsentwurf für kommendes Jahr sei
eine neuerliche Kreditaufnahme in Höhe von 1,6 Milliarden Euro als
Sondervermögen für die Jahre bis einschließlich 2023 vorgesehen,
erläuterte deren finanzpolitischer Sprecher Ronny Kretschmer, am
Donnerstag. Die Landesregierung hat bereits zwei Sondervermögen mit
Krediten in Höhe von einer Milliarde Euro für einen
Zukunftsinvestitionsfonds und für den ersten Corona-Rettungsschirm in
Höhe von weiteren zwei Milliarden Euro aufgestellt.

Damit schaffe sich die Landesregierung einen Schattenhaushalt, aus
dem sie ohne Kontrolle des Landtags ihre Koalitionsprojekte
finanzieren könne, kritisierte Fraktionschef Sebastian Walter. Er
wandte sich auch gegen die Aufforderung der Landesregierung an den
Landtag, zur Begründung für die Kredite eine Notlage gleich für
mehrere Jahre festzustellen. «Für uns ist jetzt nicht erkennbar, ob
die Notlage auch 2022 oder 2023 noch besteht», sagte Walter. Dies
müsse jedes Jahr neu bewertet werden.

Aus Sicht des Finanzministeriums ist es nicht nur rechtlich zulässig,
sondern vor allem auch politisch sinnvoll und dringend geboten, dass
die Landesregierung finanzpolitisch über den Tag hinausdenkt und
mehrjährige Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlägt. Die
coronabedingte Notlage werde auch nicht länger festgestellt, als sie
tatsächlich andauere, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker auf
Anfrage. Mit der Verpflichtung, den Beschluss jährlich zu überprüfen,

sei diesem Anliegen auch Rechnung getragen worden.

Die Linke fordert in einem Änderungsantrag, dass der Landtag die
Notlage zunächst nur für 2021 feststellen und dafür nur einen Kredit

von knapp 700 Millionen Euro bewilligen solle. Außerdem solle über
alle Ausgaben in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro im
Haushaltsausschuss des Landtags beraten werden müssen.

Walter erklärte, seine Fraktion wolle dafür auf dem parlamentarischen
Weg streiten. Für eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht verfüge
die Linke nicht über das notwendige Quorum von einem Viertel der
Landtagsabgeordneten.

Die Linke-Fraktion hat als Gutachter den ehemaligen Richter am
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Professor Michael Kilian,
beauftragt. Kilian warnte davor, dass durch die Bildung von
Sondervermögen die Hoheit über das Landesbudget vom Landtag in
Richtung der Landesregierung verschoben werde. Sondervermögen seien
nur in Ausnahmefällen für klar begrenzte Aufgaben zulässig. Die von
der Landesregierung geforderten Sondervermögen machten aber insgesamt
bereits ein Drittel des Haushalts für das kommende Jahr aus.