Beschwerde gegen Maskenpflicht an Kreistag-Sitzplätzen erfolgreich

Saarlouis (dpa/lrs) - Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat
der Beschwerde von zwei Mitgliedern des Kreistags in Saarlouis gegen
eine Maskenpflicht stattgegeben. Der Landrat müsse es vorläufig
sanktionsfrei dulden, dass die beiden Abgeordneten in den Gremien des
Kreistags an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen,
teilte eine Justizsprecherin am Donnerstag mit (Az.: 2 B 350/20).

Nach Auffassung des Gerichts bestehe derzeit keine rechtliche
Grundlage für eine solche Verpflichtung, hieß es. Der Landrat habe
für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen, wie sie in der
Geschäftsordnung festgelegt sei, und dürfe nicht selbst Regelungen
aufstellen, die sich auf den Ablauf der Sitzung beziehen.

Die Entscheidung über eine Maskenpflicht während Sitzungen des
Kreistags sowie in dessen Gremien obliege dem Kreistag selbst. Dieser
habe aber einen solchen Beschluss bisher nicht gefasst. Die
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.