AfD klagt gegen Maskenpflicht beim Parteitag

Berlin/Kalkar (dpa) - Die AfD hat nach eigenen Angaben einen
Eilantrag beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht
eingereicht, um die generelle Maskenpflicht bei ihrem anstehenden
Bundesparteitag zu kippen. Aus dem Bundesvorstand der Partei hieß es
am Donnerstag, die «Betätigungsfreiheit» von politischen Parteien
werde durch die Vorschrift der Genehmigungsbehörde in Kalkar, selbst
im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands durchgehend Maske zu
tragen, «unangemessen beschränkt».

Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf sagte: «Wir sind uns der
besonderen Lage durchaus bewusst, bewerten diese Vorgaben aber als zu
weitreichende und damit unverhältnismäßige Eingriffe». Daher lasse

die AfD jetzt die Frage, ob eine generelle Pflicht zum Tragen einer
Maske - auch am Sitzplatz - rechtmäßig sei, gerichtlich prüfen.

Die AfD will ab dem 28. November im nordrhein-westfälischen Kalkar
ihren zweitägigen Bundesparteitag mit 600 Delegierten abhalten. Die
Veranstaltung wurde genehmigt, allerdings unter strengen
Hygiene-Auflagen, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem
Parteitag zu verhindern. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf
hatte trotz der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen zur
Eindämmung der Pandemie für eine Genehmigung des Parteitages unter
strengen Hygiene-Auflagen plädiert. Es begründete dies vor allem mit
der besonderen Bedeutung eines Bundesparteitages, «auf dessen
Tagesordnung neben programmatischen Beschlussfassungen und
Satzungsänderungen auch Nachwahlen zum Bundesvorstand und
Bundesschiedsgericht der Partei stehen» für die «parteiliche
Binnendemokratie».