Landtag lehnt AfD-Antrag zum Infektionsschutzgesetz ab

Dresden (dpa/sn) - Die Mehrheit der Abgeordneten im Sächsischen
Landtag haben einen von der AfD eingebrachten Antrag zum
Infektionsschutzgesetz abgelehnt. Bei einer knapp zweistündigen
Sondersitzung am Donnerstag in Dresden stimmten 38 Abgeordnete dafür,
70 Parlamentarier dagegen. Elf Abgeordnete fehlten bei der
Sondersitzung. Die Abstimmung erfolgte namentlich. In dem Antrag der
AfD ging es um eine Ablehnung des neuen Infektionsschutzgesetzes, das
Bundestag und Bundesrat am Mittwoch beschlossen hatten.

Die AfD hatte die Sitzung am Montag für den Dienstag beantragt.
Landtagspräsident Matthias Rößler war das in Abstimmung mit den
anderen Fraktionen aber zu kurzfristig, weshalb er das Parlament für
Donnerstag einberief. Die anderen Fraktionsparteien hatten während
der Debatte den Antrag der AfD unter anderem als überflüssig und
sinnlos kritisiert - unter anderem auch, weil er aus ihrer Sicht zu
spät eingereicht wurde.

Ziel der Gesetzesänderung ist es vor allem, bislang per Verordnung
erlassene Corona-Maßnahmen gesetzlich zu untermauern und konkret
festzuschreiben. Im Infektionsschutzgesetz war bisher nur allgemein
von «notwendigen Schutzmaßnahmen» die Rede, die die «zuständige
Behörde» treffen kann. Mit der Gesetzesnovelle wird nun ein neuer
Paragraf eingefügt, der mögliche Schutzmaßnahmen von
Landesregierungen und Behörden konkret auflistet.