Tullner verteidigt Festhalten an regulärem Schulbetrieb

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner
hat die Entscheidung verteidigt, die Schulen trotz des aktuellen
Corona-Infektionsgeschehens möglichst regulär offen zu lassen. Das
Recht auf Bildung stehe hoch an und gerade die vergangenen Monate
hätten gezeigt, dass Bildungserfolg viel mit sozialen Erleben zu tun
habe, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in einer
Regierungsbefragung des Landtages.

Digitaler Unterricht benachteilige Familien, die nicht über die
nötigen technischen Ressourcen verfügten, so Tullner. Es sei
politisch verabredet worden, dass die Schulen offen bleiben sollten
und stattdessen in anderen Bereichen die Kontakte reduziert werden.

Zuvor hatte die Linke wiederholt gefordert, vom regulären Unterricht
in einen Halbtagsbetrieb zu wechseln oder die Klassen zu teilen und
sie abwechselnd zuhause und in der Schule zu unterrichten. Angesichts
der aktuellen Lage seien Schulen «staatlich angeordnete
Corona-Partys», kritisierte der Linken-Abgeordnete Wulf Gallert. Der
Bildungsminister behaupte, dass Schulen keine Infektionsherde seien.
Das gelte aber auch für Restaurants und Museen, die trotzdem
geschlossen seien.

Tullner wies den Vergleich vom Schulbetrieb mit einer Corona-Party
zurück. «Das finde ich fast unverschämt», sagte er und verwies
darauf, dass sich Schulleitungen, Lehrkräfte und Ministerium viele
Gedanken machten, um mit der Situation umzugehen. Sein Haus
hinterfrage die geltenden Regeln und bessere nach.

Eine Maskenpflicht im Unterricht lehne er weiterhin ab, sagte
Tullner. Das sei nicht zumutbar. Wenn es einzelne Schulen gebe, die
sich gemeinsam für eine Maskenpflicht entschieden, werde er diesen
aber keinen Ärger machen.

In Sachsen-Anhalt steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler.
Vorige Wochen waren 5490 Kinder und Jugendliche auf behördliche
Anordnung in Quarantäne, eine Woche zuvor 2800. Die Kultusminister
der Länder beraten derzeit über den weiteren Umgang mit den Schulen.
Mögliche Maßnahmen sollen am 25. November in einer Schalte von Bund
und Ländern abgestimmt werden.