Lübcke-Prozess: Angeklagter sieht sich als nicht verhandlungsfähig

Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler
Regierungspräsidenten Walter Lübcke sollte am Donnerstag ein
psychiatrischer Sachverständiger aussagen. Er hat das psychiatrische
Gutachten über den mutmaßlichen Mörder Lübckes erstellt. Zu Beginn

des Prozesstages war jedoch zunächst ungewiss, ob die Verhandlung am
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stattfinden könnte: Der Angeklagte
Stephan Ernst klagte nach Angaben seines Anwalts über Kopfschmerzen
und bezeichnete sich als nicht verhandlungsfähig.

Die vom Gericht vorgeschlagene medizinische Untersuchung durch den
Gutachter, der auch Arzt ist, lehnte er allerdings ab. Der
Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel wiederum wies den Vorschlag
zurück, einen Notarzt zu rufen. Die Verhandlung wurde für eine
Beratung zwischen Ernst und seinem Verteidiger kurz unterbrochen.

Im Prozess beim Staatsschutzsenat des OLG muss sich der 47 Jahre alte
Deutsche Stephan Ernst wegen Mordes verantworten. Er soll Lübcke im
Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben.

Außerdem ist Ernsts früherer Arbeitskollege Markus H. wegen Beihilfe
angeklagt. Er soll Ernst politisch beeinflusst haben. Die
Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremistischen Motiv für die
Tat aus. Das Gericht hatte im Oktober den Haftbefehl gegen H.
aufgehoben.