Hessens Corona-Kabinett will neue Regeln beschließen

Hessen justiert seine Beschränkungen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie neu. Dabei spielen auch bundesweite Beschlüsse eine
Rolle, wie etwa eine niedrigere Schwelle für strengere Vorgaben in
Corona-Hochburgen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit einer Neuauflage seiner Corona-Regeln will
Hessen unter anderem private Feiern strenger reglementieren. Sie
haben sich bei der Verbreitung des Virus nach den Worten von
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) als besonders problematisch
erwiesen. Das Corona-Kabinett will am Montag tagen und die genauen
Vorgaben festzurren. Schon vorab war klar: Das Beherbergungsverbot
für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots soll fallen.

Der ressortübergreifende Krisenstab der Landesregierung berät unter
anderem über die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) vergangene Woche. Bouffier und Sozialminister Kai
Klose (Grüne) wollen am frühen Montagnachmittag in Wiesbaden über die

Ergebnisse informieren.

PRIVATE FEIERN

Hessen will die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern im öffentlichen
Raum auf 50 beschränken. Dies gilt in angemieteten Räumen unabhängig

vom Infektionsgeschehen. Bei Feiern in den eigenen vier Wänden sollen
es dann maximal 25 Gäste sein - allerdings ist das nur eine
Empfehlung. Bei steigenden Infektionszahlen verschärfen sich die
Regeln.

MEHR KONTROLLE DER GÄSTELISTEN

Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten
Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden
zeigen lassen. Damit soll eine bessere Nachverfolgung von
Infektionsketten mit Covid-19 möglich werden. Es gilt das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit: Wenn es eine Vermutung gibt, dass die Angaben
des Gastes falsch sind, muss das Gastronomiepersonal eingreifen.

DREI-QUADRATMETER-REGEL ENTFÄLLT

Die bisherige Regelung für Geschäfte, Veranstaltungen oder
Kulturangebote, dass grundsätzlich drei Quadratmeter Platz pro
Besucher oder Kunde zur Verfügung stehen müssen, fällt weg. Es gelten

nach Angaben der Staatskanzlei die allgemeinen Regeln: eineinhalb
Meter Abstand und maximal zehn Personen zusammen. Auch in
Schwimmbädern wird die Drei-Quadratmeter-Regelung aufgehoben.

MUND-NASEN-BEDECKUNG

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist künftig auch in Wahlräumen
und in Wahlkabinen sowie beim Aufenthalt auf Bahnsteigen und an
Haltestellen vorgeschrieben. In Schulen gilt weiterhin eine
Maskenpflicht außerhalb der Klassenzimmer. Vor Ort kann es Ausnahmen
geben. In vielen Kommunen im Rhein-Main-Gebiet gilt eine generelle
Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse fü
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zunächst 14 Tage nach Ende der Herbstferien.

DIE BESCHLÜSSE VON BUND UND LÄNDERN

Am vergangenen Mittwoch hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt,
die Schwelle für strengere Maßnahmen in deutschen Corona-Hochburgen
zu senken. Diese sollen bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner binnen sieben Tagen greifen statt bisher bei 50. So soll
dort die Maskenpflicht ausgeweitet werden, die Gästezahl bei privaten
Feiern weiter begrenzt und eine Sperrstunde für die Gastronomie
eingeführt werden.