Mecklenburg-Vorpommern hebt Quarantänepflicht im Tourismus auf

Tourismus an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern war für Menschen
aus Corona-Risikogebieten bislang fast unmöglich, weil das Land
diesen Gästen eine Quarantäne auferlegte. Doch das soll sich für
Inländer nun ändern - mit einer Ausnahme.

Schwerin (dpa) - Mecklenburg-Vorpommern gibt seinen harten Kurs beim
Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten auf. Nach
wochenlangem Streit und wenige Tage vor einem dazu erwarteten
Gerichtsurteil einigten sich Landesregierung und Tourismusbranche am
Samstag darauf, dass für Urlaub im Nordosten von Mittwoch an ein
aktueller negativer Corona-Test ausreicht. Die bislang zusätzlich
geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender
zweiter Test entfallen. Diese Regelung galt bislang nur in
Mecklenburg-Vorpommern, war die bundesweit schärfste und hatte für
massive Kritik gesorgt.

Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern
jedoch weiterhin nicht besuchen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
(SPD) sagte, Aufenthalte ohne Übernachtung «sind weiterhin nicht
möglich». Und für Reisen aus Risikogebieten des Auslands bleibe es
dabei, «dass es einen ersten Test geben muss, fünf Tage Quarantäne
und dann einen zweiten Test zum Frei-Testen».

Schwesig hatte angesichts der steigenden Zahl an Neuinfektionen lange
Zeit auf dem Sonderweg bestanden, lenkte nun aber angesichts
abschlägiger Urteile zum Beherbergungsverbot in einer Reihe anderer
Bundesländer ein. Schon nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch hatte Schwesig Lockerungen
in Aussicht gestellt, aber Bedingungen daran geknüpft.

Die nun vereinbarte Regelung mit einem negativen Test, der nicht
älter als 48 Stunden sein darf, gilt als Kompromiss. Gerichte in
Schleswig-Holstein und Hamburg hatten dieses Verfahren bestätigt, so
dass die Landesregierung auf eine ähnliche Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts in Greifswald hoffen kann. Andere
Bundesländer verzichten inzwischen auf Gesundheitsnachweise.

Das Gericht in Greifswald hatte angekündigt, Anfang der Woche über
drei vorliegende Eilanträge gegen die Quarantäneregeln in
Mecklenburg-Vorpommern zu entscheiden. Ob die Anträge möglicherweise
zurückgezogen werden, war zunächst unklar.

Nach Einschätzung der Tourismuswirtschaft kamen die bislang in
Mecklenburg-Vorpommern geltenden Einreisebestimmungen für Besucher
aus Corona-Hotspots einem Beherbergungsverbot gleich. Die Branche,
die nach dem coronabedingten vollständigen Reisestopp im Frühjahr im
Nordosten in der Sommersaison wieder im Aufwind war, musste deshalb
im Herbst einen Rückschlag hinnehmen.

So fielen Touristen insbesondere aus Berlin weg, weil in der
Bundeshauptstadt zu Beginn der Herbstferien die Infektionszahlen die
kritische Marke von 50 neuen Ansteckungen je 100 000 Einwohnern in
einer Woche überstiegen. Auch aus anderen Risikogebieten Deutschlands
blieben Urlauber trotz Vorbuchungen weg. Der Landestourismusverband
beziffert die Umsatzverluste mit 60 bis 80 Millionen Euro.