Mehr Maske, weniger Kontakte: Neue Regeln für Bayerns Corona-Hotspots

Zum Wochenende werden die Zügel in Bayern in Sachen Infektionsschutz

wieder spürbar angezogen. Zumindest dort, wo die Zahlen kritische
Werte überschreiten. Das sind leider weite Teile des Freistaats.

München (dpa/lby) - Wegen der in vielen Regionen stark steigenden
Corona-Infektionszahlen gelten in weiten Teilen Bayerns ab diesem
Samstag deutlich schärfere Auflagen. Da weite Teile von Schwaben,
Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken inzwischen bei
den relevanten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen
Werte von mehr als 35 und oft auch über 50 vorweisen, gilt hier etwa
eine erweiterte Maskenpflicht. Das Innenministerium kündigte an, dass
die Polizei ab Samstag die Einhaltung verstärkt kontrollieren werde.

Das heißt, es müssen überall dort Masken getragen werden, wo Menschen

dichter oder länger zusammenkommen. Eine Maskenpflicht gilt dann etwa
in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in allen öffentlichen Gebäud
en,
an Hochschulen auch in Vorlesungen, aber auch auf Begegnungs- und
Verkehrsflächen wie etwa in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen von
Hochhäusern. Außerdem müssen Zuschauer bei sportlichen
Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sowie auf Tagungen,
Kongressen, Messen, in Kinos und Kulturstätten.

Auch in den Schulen in betroffenen Gebieten mit einer Inzidenz ab 35
gilt die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler und Lehrer, ab einem
Wert von 50 auch in Grundschulen, Horten und in der Mittagsbetreuung.

Die landesweit gültige Corona-Ampel sieht zudem vor, dass sich bei
Werten über 35 in den Regionen nur noch Bewohner von zwei Hausständen
oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Bei einer sogenannten
Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich nur noch zwei
Hausstände oder maximal fünf Personen treffen.

Auch Kneipengänger in Hotspotregionen müssen ab Samstag umdenken: Bei
Überschreiten des 35er-Werts müssen Gaststätten um 23.00 Uhr
schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft
werden, und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei
einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde
und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

Trotz der sich derzeit verschärfenden Situation gelten ab Samstag
aber auch zwei Lockerungen: Das umstrittene Beherbergungsverbot ist
nicht mehr gültig, das heißt auch Menschen aus innerdeutschen
Risikokgebieten dürfen wieder ohne negatives Testergebnis in Bayerns
Hotels oder auf den Campingplätzen beherbergt werden. Zudem gibt es
für Gottesdienst unter freiem Himmel im Freistaat keine Obergrenze
für Teilnehmerzahlen mehr. Solange die Hygienevorschriften
eingehalten werden, als Abstand und Maskenpflicht, dürfen damit auch
mehr als die bisher zugelassenen 200 Personen gemeinsam beten.