Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Hamburg endgültig gescheitert

Hamburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag
einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in zweiter Instanz
abgelehnt. Zuvor hatte den Antrag auch das Verwaltungsgericht in der
Hansestadt bereits zurückgewiesen. Gestellt hatte ihn nach Angaben
des Gerichts ein Ehepaar aus Köln (Nordrhein-Westfalen), das am
Freitag anreisen wollte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Der Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen in Hamburg
seien bedeutsamer als das private Interesse der Antragsteller an
einem Erholungsurlaub in Hamburg, begründete das Gericht die
Entscheidung.

In der Hansestadt müssen Touristen laut einer Verordnung zur
Eindämmung des Coronavirus schriftlich bestätigen, dass sie sich in
den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Landkreis aufgehalten haben,
in dem der Warnwert von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wurde.
Ansonsten müssen die Urlauber ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass
es keine Anzeichen für eine Corona-Erkrankung gibt.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Situation in einem Stadtstaat
wie Hamburg - mit einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum - anders
zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei,
hatte das Verwaltungsgericht zu bedenken gegeben.

Am Donnerstag hatten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen
die dortigen Verbote gekippt. Sachsen und das Saarland strichen die
Regel freiwillig. In Bayern gibt es das Beherbergungsverbot von
Samstag an nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht in
Schleswig-Holstein wies einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot
ab.