Berliner Senat scheitert vorerst mit Sperrstunden-Widerspruch

Berlin (dpa) - Der Berliner Senat ist zunächst mit dem Versuch
gescheitert, die Sperrstunde in der Hauptstadt weiter flächendeckend
durchzusetzen. Das teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der Senat hatte eine sogenannte
Zwischenverfügung beantragt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht
noch aus.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass unter
anderem Bars und Kneipen wieder nach 23.00 Uhr öffnen dürfen, jedoch
weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen.

Gegen die Sperrstunde waren elf Gastronomen mit Eilanträgen
vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung
für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Der Senat

hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss
berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband ging am Freitag
aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in
der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen
und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen
bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft
getreten.