Gerichtshof weist Beschwerde gegen Sperrstunde in Frankfurt zurück

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH)
hat die längere Sperrzeit für Gaststätten und Bars in Frankfurt
bestätigt. Die Kasseler Richter wiesen am Freitag die Beschwerde
einer GmbH ab, die eine Bar betreibt. Diese war zuvor in einem
Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gescheitert. Es
liege keine offensichtliche Rechtswidrigkeit der
Sperrstunden-Regelung vor, die es rechtfertige, dem Eilantrag der
Klägerin stattzugeben, entschieden auch die VGH-Richter. (Az.: 6 B
2515/20)

Laut dem Verwaltungsgerichtshof ist dabei auch zu berücksichtigen,
dass sich Bund und Länder am Donnerstag darauf verständigt hatten, ab
einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100 000 Einwohner die
bestehenden Corona-Beschränkungen zu verschärfen, unter anderem durch
lokale Sperrstunden. Der Beschluss ist unanfechtbar. Angesichts der
hohen Corona-Infektionszahlen in Frankfurt war die seit der
vergangenen Woche geltende Sperrstunde um 23.00 Uhr bis Ende Oktober
verlängert worden.